Bedingungen der Darlehensvermittlung
Der Anfragende und der Darlehensvermittler schließen folgenden Darlehensvermittlungsvertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Anfragende beauftragt den Darlehensvermittler, ihm einen Darlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrags nachzuweisen.
- Der Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags bietet keine Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrags.
- Grundlage der Darlehensvermittlung sind ausschließlich die vom Verbraucher zur Verfügung gestellten Daten. Der Darlehensvermittler nimmt keine Prüfung dieser Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor.
§ 2 Vergütung
Der Darlehensvermittler bzw. die FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH erhalten für die Darlehensvermittlung keine Vergütung vom Verbraucher. Der Anfragende bestätigt, dass er vom Darlehensvermittler die vorvertragliche Information erhalten hat.
§ 3 Rechte des Darlehensvermittlers
Der Darlehensvermittler ist berechtigt, gleichzeitig auch für den Darlehensgeber gegen Entgelt tätig zu werden.
§ 4 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
