Bedingungen der Darlehensvermittlung

Der Anfragende und der Darlehensvermittler schließen folgenden Darlehensvermittlungsvertrag:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Anfragende beauftragt den Darlehensvermittler, ihm einen Darlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrags nachzuweisen.
  2. Der Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags bietet keine Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrags.
  3. Grundlage der Darlehensvermittlung sind ausschließlich die vom Verbraucher zur Verfügung gestellten Daten. Der Darlehensvermittler nimmt keine Prüfung dieser Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor.

§ 2 Vergütung

Der Darlehensvermittler bzw. die FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH erhalten für die Darlehensvermittlung keine Vergütung vom Verbraucher. Der Anfragende bestätigt, dass er vom Darlehensvermittler die vorvertragliche Information erhalten hat.

§ 3 Rechte des Darlehensvermittlers

Der Darlehensvermittler ist berechtigt, gleichzeitig auch für den Darlehensgeber gegen Entgelt tätig zu werden.

§ 4 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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